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Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen

AGB für Veranstaltungen, Tastings und Weinproben

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen.

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich
2. Anmeldung und Vertragsschluss
3. Mindestteilnehmerzahl und Teilnehmerzahl
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Rücktritt / Stornierung durch den Kunden
6. Rücktritt / Absage durch den Veranstalter
7. Durchführung der Veranstaltung
8. Jugendschutz und verantwortungsvoller Alkoholkonsum
9. Allergien und Unverträglichkeiten
10. Haftung
11. Datenschutz
12 Salvatorische Klausel
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen, die von der Genusswerk Schlott GmbH, Völkstraße 8, 86150 Augsburg (nachfolgend „Veranstalter“), angeboten und durchgeführt werden, insbesondere für Weinproben, Tastings, Schulungen und ähnliche Events.

1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform (z. B. E‑Mail).

2) Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Die Anmeldung erfolgt per E-Mail durch den Kunden unter Angabe der gewünschten Veranstaltung, des Datums, des Namens, der Kontaktdaten und der Teilnehmerzahl.

2.2 Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt erst zustande, sobald der Veranstalter die Buchung schriftlich oder in Textform, insbesondere per E-Mail, bestätigt hat.

2.3 Der Veranstalter behält sich vor, Buchungen bei Nichtverfügbarkeit von Plätzen oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzulehnen.

2.4 Mit der Buchungsbestätigung werden diese AGB Vertragsbestandteil.

3) Mindestteilnehmerzahl und Teilnehmerzahl

3.1 Veranstaltungen finden nur statt, wenn die im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

3.2 Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 8 Personen.

3.3 Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung bis spätestens 48 Stunden vor Beginn abzusagen. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

3.4 Änderungen der Teilnehmerzahl sind dem Veranstalter unverzüglich, spätestens jedoch 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, per E-Mail mitzuteilen. Maßgeblich für die Abrechnung ist die zuletzt vom Veranstalter bestätigte Teilnehmerzahl, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Angebot bzw. in der Rechnung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Gesamtbetrag spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.

4.3 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Veranstaltung) ist der Betrag sofort nach Vertragsschluss fällig.

4.4 Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nach, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Plätze anderweitig zu vergeben.

4.5 Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per Überweisung nach Rechnungstellung. Eine verbindliche Platzreservierung besteht erst nach Buchungsbestätigung; der Veranstalter kann die Teilnahme von der fristgerechten Zahlung abhängig machen.

5) Rücktritt / Stornierung durch den Kunden

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E‑Mail).

5.2 Bei termingebundenen Veranstaltungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht. Im Falle einer Stornierung ist der Veranstalter daher berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese wird wie folgt pauschaliert:

  • bis 14 Kalendertage vor Veranstaltung: 0% des Gesamtpreises

  • 13–8 Kalendertage vor Veranstaltung: 30% des Gesamtpreises

  • 7–4 Kalendertage vor Veranstaltung: 60% des Gesamtpreises

  • ab 3 Kalendertagen vor Veranstaltung sowie bei Nichterscheinen (No‑Show): 100% des Gesamtpreises

5.3 Die Pauschalen dienen der Abgeltung des typischerweise entstehenden Schadens (z. B. vergebliche Vorhaltung von Räumen, Personal, eingekauften Lebensmitteln und Getränken). Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6) Rücktritt / Absage durch den Veranstalter

6.1 Der Veranstalter kann die Veranstaltung nur aus wichtigem Grund absagen, insbesondere bei:

  • Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (siehe Ziffer 3),

  • höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Extremwetter, Krankheit des Personals in entscheidender Funktion),

  • sonstigen Gründen, die eine Durchführung unzumutbar machen.

6.2 Im Falle einer Absage durch den Veranstalter erstattet dieser alle bereits vom Kunden gezahlten Beträge unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

7) Durchführung der Veranstaltung

7.1 Der Veranstalter führt die Veranstaltung mit der im Angebot beschriebenen Leistung (z. B. Anzahl und Art der verkosteten Weine, Begleitinformationen, ggf. kleine Snacks) durch.

7.2 Änderungen im Programm (z. B. Austausch einzelner Weine gegen vergleichbare Produkte) bleiben vorbehalten, sofern die Gesamtqualität und der Charakter der Veranstaltung gewahrt bleiben.

7.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Anweisungen des Personals zu befolgen, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Gläsern, Alkohol und den Ablauf der Veranstaltung.

8) Jugendschutz und verantwortungsvoller Alkoholkonsum

8.1 Die Teilnahme an Veranstaltungen mit alkoholischen Getränken ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die das gesetzlich erforderliche Mindestalter erreicht haben. Der Veranstalter ist berechtigt, vor oder während der Veranstaltung einen geeigneten Altersnachweis zu verlangen.

8.2 Der Ausschank alkoholischer Getränke erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Jugendschutzgesetzes. Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme oder den weiteren Ausschank zu verweigern, wenn gesetzliche Vorgaben, Sicherheitsaspekte oder ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol entgegenstehen.

8.3 Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Ziffer oder gegen die Anweisungen des Personals verstoßen, von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

9) Allergien und Unverträglichkeiten

9.1 Soweit im Rahmen der Veranstaltung Speisen, Snacks oder sonstige Begleitprodukte angeboten werden, hat der Kunde Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungsanforderungen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, per E-Mail mitzuteilen.

9.2 Der Veranstalter bemüht sich, mitgeteilte Hinweise zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf Anpassung der angebotenen Speisen oder Getränke besteht jedoch nur, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde. Spuren von Allergenen können nicht vollständig ausgeschlossen werden.

10) Haftung

10.1 Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

10.4 Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten des Kunden, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11) Datenschutz

11.1 Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Genusswerk Schlott GmbH, Völkstraße 8, 86150 Augsburg.

11.2 Die im Rahmen der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung der Anfrage, zur Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung sowie zur Kommunikation mit dem Kunden verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

11.3 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Veranstalters.

12) Salvatorische Klausel

12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

13) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters (Augsburg). Dies gilt insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.